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Über uns
Gründung
Die ALOST e.V. -Arbeitsgemeinschaft Lehrerinnen und Lehrer für
Orthopädieschuhtechnik- wurde am 19. September 1997 in
Wilhelmshaven gegründet.
Zielsetzung
- Erfahrungsaustausch über Bildungsziele und
Bildungsinhalte
- Erörterung der Lehrpläne und der
Ausbildungsrahmenbedingungen
- Durchführung öffentlicher Fortbildungsveranstaltungen sowie
wissenschaftlicher Fachvorträge
- Förderung der Zusammenarbeit von Schule, Betrieb, Verbänden
und Firmen
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Es können
Spendenquittungen ausgestellt werden.
Mitgliedschaft
- Lehrerinnen und Lehrer für Orthopädieschuhtechnik
- Studentinnen und Studenten
- Fördernde Mitglieder (z. B. Firmen, Innungen)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Jahr. Einen Aufnahmeantrag
für die Mitgliedschaft in der ALOST sowie die Vereinssatzung können
Sie sich hier downloaden.
Ausbildungsprofil Orthopädieschuhmacher/in
1. Berufsbezeichnung
Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin anerkannt durch die
Verordnung vom 21. April 1999 (BGBl. Teil I, Nr. 21, S 789 ff. vom
30. 04. 1999)
2. Ausbildungsdauer
3,5 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und
Schule. Der Schulbesuch kann dabei in Abhängigkeit vom jeweiligen
Schulstandort als Teilzeit- oder Blockunterricht erfolgen.
3. Arbeitsgebiet
Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu
den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und
Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem
behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und
Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern.
Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem
Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches
Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet
umfasst die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere
orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen
sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber
hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß
und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren
Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der
Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die
erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem
erbringen sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.
4. Berufliche Qualifikationen
Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen
- wählen Leder und andere Werk- und Hilfsstoffe nach
Verwendungszweck, Körperverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit
aus
- erarbeiten technische Unterlagen und legen Arbeitsabläufe
fest
- ermitteln Kosten für orthopädische Hilfsmittel und
Maßnahmen
- erfassen orthopädische Krankheitsbilder, betreuen und beraten
Patienten
- vermessen Fuß und Bein, erstellen Abformungen, modellieren
und stellen Formelemente her
- stellen orthopädische Maßschuhe in unterschiedlichen
Arbeitstechniken her
- erstellen Verkürzungsausgleiche und arbeiten stützende,
bettende, korrigierende und kompensierende Einbauelemente in
Schuhe ein
- korrigieren orthopädische Hilfsmittel und halten sie
instand
- führen orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
aus
- fertigen Orthesen an, insbesondere orthopädische Einlagen,
Innenschuhe, Unterschenkel-, Knöchel- und Kleinorthesen sowie
Fuß- und Zehenprothesen
- passen Fertigorthesen an, insbesondere Bandagen
Unterschenkelorthesen, Fußorthesen und Hilfsmittel zur
Kompressionsversorgung
- führen Behandlungsmaßnahmen der Fußpflege aus
- beurteilen die Qualität und ergreifen qualitätssichernde
Maßnahmen

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